Sonntag, 12. März 2017

Schon mal Geld von einem Sachverständigen/ Gutachter fürs bereitstellen der Hebebühne bekommen ?
Viele machen das anscheinend immer noch ohne es zu berechnen, ich bin vor kurzem auf einer Informationsveranstaltung für das KFZ Gewerbe gewesen und habe in der Diskussionsrunde den verantwortlichen Redner die Frage gestellt ob Sie der Werkstatt das benutzen der Hebebühne bezahlen? In seinen Augen konnte man lesen das er nicht erfreut über diese Frage gewesen ist, nun warteten ca. 100 interessierte Menschen auf seine Antwort, nach einen Augenblick kam die Antwort:
"JA" wir bezahlen die Nutzung nach Aufwand.
Dann kam meine nächste Frage nach der Abrechnung und jetzt das Interessante für alle.
Das bereitstellen der Hebebühne kann immer berechnet werden, hier ist es egal ob es ein Gutachter einer Versicherung, einer Organisation oder ob es sich um einen freien Sachverständiger handelt.
Die Rechnung wird nicht zur Versicherung gesendet sondern direkt auf dem Sachverständigen ausgestellt und dieser bezahlt es direkt an das Autohaus.
So haben Sie schnell und ohne zusätzlichen Aufwand 0,5 - 1,0 Std. verkauft.
Viele der ca. 100 Zuhörer verfolgten die Ansprache ganz genau und viele machten sich auch Notizen daraus schließe ich das es für viele etwas neues gewesen ist.
Warum sollte es nicht berechnet werden, wir kämpfen täglich um jeden AW und können es uns nicht leisten darauf zu verzichten probieren Sie es aus.
LG SWA




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen